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   BGH, 24.05.1965 - II ZR 210/62   

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https://dejure.org/1965,3522
BGH, 24.05.1965 - II ZR 210/62 (https://dejure.org/1965,3522)
BGH, Entscheidung vom 24.05.1965 - II ZR 210/62 (https://dejure.org/1965,3522)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 1965 - II ZR 210/62 (https://dejure.org/1965,3522)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage gegen eine Bank wegen fehlerhafte Behandlung von Schecks - Vorliegen von grober Fahrlässigkeit - Einziehen von Schecks durch einen Handelsvertreter

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1965, 810
  • DB 1965, 1208
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.03.1959 - II ZR 98/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.05.1965 - II ZR 210/62
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen über die Einziehung von Verrechnungsschecks durch ungetreue Angestellte und Handelsvertreter auf ihr Konto (BGH NJW 1959, 1276; BGH NJW 1963, 1447; BGH LM ScheckG = Art. 21 Nr. 6) ausgeführt, daß es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankomme, ob die Entgegennahme von Verrechnungsschecks, die andere Zahlungsempfänger als den Einreicher angeben, für die Bank ein ungewöhnliches und zu besonderer Vorsicht verpflichtendes Geschäft sei.

    Das Schutzbedürfnis der Klägerin verlangte hier anders als im Falle BGH NJW 1959, 1276 nicht unausweislich, daß die Bank Verrechnungsschecks mit der Angabe der Klägerin als Zahlungsempfängerin erst nach Erkundigung bei ihr zur Einziehung entgegennahm.

  • BGH, 04.03.1963 - II ZR 68/61

    Einzug von Forderungen von Bauunternehmern - Einlösung von Schecks - Anspruch auf

    Auszug aus BGH, 24.05.1965 - II ZR 210/62
    Der erkennende Senat hat in seinen Urteilen über die Einziehung von Verrechnungsschecks durch ungetreue Angestellte und Handelsvertreter auf ihr Konto (BGH NJW 1959, 1276; BGH NJW 1963, 1447; BGH LM ScheckG = Art. 21 Nr. 6) ausgeführt, daß es stets auf die Umstände des Einzelfalls ankomme, ob die Entgegennahme von Verrechnungsschecks, die andere Zahlungsempfänger als den Einreicher angeben, für die Bank ein ungewöhnliches und zu besonderer Vorsicht verpflichtendes Geschäft sei.
  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Nur bei selbständigen Handelsvertretern mag die Hereinnahme disparischer Schecks wegen einer möglicherweise bestehenden Inkassobefugnis ausnahmsweise nicht als grob fahrlässig anzusehen sein (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1963 - II ZR 45/62, WM 1963, 891, 892; BGH, Urteil vom 24. Mai 1965 - II ZR 210/62, WM 1965, 705, 706 f.; BGH, Urteil vom 7. Oktober 1965 - II ZR 159/63, WM 1965, 1075, 1076).
  • BGH, 11.07.1974 - II ZR 98/73

    Fehlen eines Indossaments - Anspruch eines Eigentümers eines

    Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Geschäft der Bank nach den zutageliegenden Umständen, vor allem auch nach der Person des Einreichers, als so ungewöhnlich und verdächtig erscheinen muß, daß sie sich bei einfachster Überlegung einer Erkundigungspflicht nicht entziehen kann, ohne sich nach der verständigen Auffassung der beteiligten Handelskreise (§ 346 HGB) dem Vorwurf eines leichtfertigen Verhaltens auszusetzen (vgl. Sen.Urt. v. 24.5. 65 - II ZR 210/62, LM ScheckG Art. 21 Nr. 7).

    Die bloße Tatsache, daß in den Schecks eine vom Einreicher verschiedene Person als Zahlungsempfängerin angegeben war, gibt noch keinen Anlaß zu besonderer Vorsicht bei der Hereinnahme (vgl. Sen.Urt. v. 24.5. 65 aaO).

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